Die Initiative 9qm setzt sich dafür ein,
dass Mindeststandards für die Unterbringung von Menschen
in der Freien und Hansestadt Hamburg festgeschrieben werden:
Mindeststandards Erstaufnahme
Ø Mindestquadratmeterzahl pro Person über sechs Jahren 9qm und für jedes Kind bis zu sechs Jahren 6qm
Ø Einzelzimmer für Personen mit medizinischer Notwendigkeit
Ø Pro Zimmer nicht mehr als drei Bewohner (bei Familien bis zu 6 Personen)
Ø Zimmer in der Unterkunft für die Erledigung der Hausaufgaben schulpflichtiger Kinder
Ø Spielzimmer für Kinder in ausreichender Größe und mit entsprechender Ausstattung sowie pädagogischer Betreuung
Ø Allgemeine Aufenthaltsräume für Bewohner*innen, die jederzeit zugänglich sind
Ø Kostenfreies WLAN in der gesamten Unterkunft
Ø Sozialpädagogische Einzelfallhilfe unabhängig vom Aufenthaltsstatus
Mindeststandards Wohnunterkunft
Ø Mindestquadratmeterzahl pro Person über sechs Jahren 9qm und für jedes Kind bis zu sechs Jahren 6qm
Ø Grundsätzlich Einzelzimmer für Einzelpersonen
Ø Zusätzlich 9 m² für jedes Kind über 6 Jahren
Ø 1 Raum für Alleinstehende, Ehepaare oder Paare ohne Kinder
Ø 2 Räume für Ehepaare oder Paare mit 1-2 Kinder / Alleinstehende mit 1-2 Kindern
Ø 3 Räume für Ehepaare oder Paare mit 2-3 Kindern / Alleinstehende mit 3-4 Kindern
Ø 4 Räume für Ehepaare oder Paare mit 4-5 Kindern / Alleinstehende mit 5-6 Kindern
Ø Zimmer in der Unterkunft für die Erledigung der Hausaufgaben schulpflichtiger Kinder
Ø Kostenfreies WLAN in der gesamten Unterkunft
Ø Sozialpädagogische Einzelfallhilfe unabhängig vom Aufenthaltsstatus
Bei Wechsel in privaten Wohnraum wird für Wohnungslose genau festgelegt, wann eine Unterbringung unzureichend ist:
"Eine unzureichende Unterbringung liegt in der Regel vor, wenn zwei Personen nicht mindestens 35 m ² und für jede weitere Person nicht jeweils 10 m² anteilige Wohnfläche mehr zur Verfügung stehen und darüber hinaus, wenn:
Ø nur ein Wohnraum vorhanden ist und von einem Elternteil mit einem Kind
Ø zwei Wohnräume von mehr als drei,
Ø drei Wohnräume von mehr als fünf und
Ø vier Wohnräume von mehr als sechs Personen
bewohnt werden.
Schwangere zählen ab der 13. Schwangerschaftswoche als zwei Personen."