Initiative 9qm
Unsere Forderungen
Die Initiative 9qm setzt sich dafür ein,
dass Mindeststandards für die Unterbringung von Menschen
in der Freien und Hansestadt Hamburg festgeschrieben werden:

      Mindeststandards Erstaufnahme

 

Ø  Mindestquadratmeterzahl pro Person über sechs Jahren 9qm und für jedes Kind bis zu sechs Jahren 6qm

Ø  Einzelzimmer für Personen mit medizinischer Notwendigkeit

Ø  Pro Zimmer nicht mehr als drei Bewohner (bei Familien bis zu 6 Personen)

Ø  Zimmer in der Unterkunft für die Erledigung der Hausaufgaben schulpflichtiger Kinder

Ø  Spielzimmer für Kinder in ausreichender Größe und mit entsprechender Ausstattung sowie pädagogischer Betreuung

Ø  Allgemeine Aufenthaltsräume für Bewohner*innen, die jederzeit zugänglich sind

Ø  Kostenfreies WLAN in der gesamten Unterkunft

Ø  Sozialpädagogische Einzelfallhilfe unabhängig vom Aufenthaltsstatus


      Mindeststandards Wohnunterkunft

 

Ø  Mindestquadratmeterzahl pro Person über sechs Jahren 9qm und für jedes Kind bis zu sechs Jahren 6qm

Ø  Grundsätzlich Einzelzimmer für Einzelpersonen

Ø  Zusätzlich 9 m² für jedes Kind über 6 Jahren

Ø  1 Raum für Alleinstehende, Ehepaare oder Paare ohne Kinder

Ø  2 Räume für Ehepaare oder Paare mit 1-2 Kinder / Alleinstehende mit 1-2 Kindern

Ø  3 Räume für Ehepaare oder Paare mit 2-3 Kindern / Alleinstehende mit 3-4 Kindern

Ø  4 Räume für Ehepaare oder Paare mit 4-5 Kindern / Alleinstehende mit 5-6 Kindern 

Ø  Zimmer in der Unterkunft für die Erledigung der Hausaufgaben schulpflichtiger Kinder

Ø  Kostenfreies WLAN in der gesamten Unterkunft

Ø  Sozialpädagogische Einzelfallhilfe unabhängig vom Aufenthaltsstatus


Bei Wechsel in privaten Wohnraum wird für Wohnungslose genau festgelegt, wann eine Unterbringung unzureichend ist:

"Eine unzureichende Unterbringung liegt in der Regel vor, wenn zwei Personen nicht mindestens 35 m ² und für jede weitere Person nicht jeweils 10 m² anteilige Wohnfläche mehr zur Verfügung stehen und darüber hinaus, wenn:

Ø  nur ein Wohnraum vorhanden ist und von einem Elternteil mit einem Kind 

Ø  zwei Wohnräume von mehr als drei, 

Ø  drei Wohnräume von mehr als fünf und

Ø  vier Wohnräume von mehr als sechs Personen 

bewohnt werden.

Schwangere zählen ab der 13. Schwangerschaftswoche als zwei Personen."


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