Zuständig sind die Behörde für Inneres
und Sport (Innenbehörde) und die Behörde für Soziales, Gesundheit und
Integration (Sozialbehörde). Diese Behörden verhindern menschenwürdige
Unterbringung und sparen an den ärmsten Mitgliedern der Gesellschaft, an wohnungslosen
Menschen. Im Januar 2026 waren 42.106 Menschen
in Hamburg betroffen.
Entgegen der Empfehlung vom Bund (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Januar 2026) werden in Hamburg Familien und alleinstehende Menschen über Jahre auf engstem Raum in Notunterkünften für Obdachlose und Zugewanderte, sogenannten Wohnunterkünften untergebracht.
Pro Person stehen oft nur 6qm zur Verfügung, in Erstaufnahmen für Geflüchtete sogar nur 3,5qm.
Viele Probleme in den Hamburger Unterkünften hängen mit dem fehlenden zur Verfügung gestellten Wohnraum zusammen. Fehlende Privatsphäre ist für alle Menschen eine Belastung und verschlimmert psychische Vorbelastungen. Menschen, die hier leben, können sich ihre Mitbewohner*innen nicht aussuchen, d.h. sie leben mit Fremden zusammen, die teilweise körperlich oder psychisch schwer krank bzw. traumatisiert sind. Von deren Verhalten kann eine Eigen- und Fremdgefährdung ausgehen.
Das gibt
es:
Bauliche Anforderungen an Stellplätze und Garagen, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
(BPD Garagen) 1/2013
Das
gibt es nicht:
Standards für die
Unterbringung von 50.000 Menschen im Gesamtsystem der öffentlich-rechtlichen
Unterbringung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Monatliches Lagebild
Das gibt
es:
Vorgaben für Legehennen in Deutschland, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BMEL 2019